Kinder schützen, das soll der neue Paragraf 72 a im Sozialgesetzbuch, der im Rahmen des neuen Bundeskinderschutzgesetzes von 2012 jetzt die Vereine und Verbände vor Ort zum Handeln zwingt. Integriert in das Sozialgesetzbuch (SGB) VIII betrifft er vor allem Maßnahmen der Jugendhilfe, die seitens der Kommunen und Städte bisher bezuschußt wurden. Konkret geht es hierbei um Aktivitäten, die Ehrenamtliche in den Vereinen mit Jugendlichen durchführen wie zum Beispiel Freizeiten mit Übernachtung, Einzelunterricht oder auch im Pflegebereich. Ziel des Gesetzgebers war es, das Kindeswohl stärker zu schützen und Kinder vor Mißbrauch zu bewahren. In diesem Zusammenhang wird auch ein erweitertes Führungszeugnis von Ehrenamtlichen gefordert. Damit soll sichergestellt werden, dass sich keine Personen in der Kinder- und Jugendhilfe engagieren, die einschlägig vorbestraft sind, vor allem wegen sexuellem Mißbrauch. Zudem sollen Rahmenvereinbarungen mit Bund, Land und Kreis vor Ort auf das Thema Gewalt gegen Kinder aufmerksam machen und Vereine und Verbände sich damit verpflichten, auf das Kindeswohl zu achten. Auf Kreisebene zahlt das Jugendamt nur noch den Vereinen Zuschüße für Maßnahmen der Jugendhilfe, die dieser Rahmenvereinbarung beigetreten sind. Um den vielen Fragen und Unsicherheiten der Vereine des in der Praxis noch nicht ausgereiften Gesetzes zu begegnen, veranstalteten das Kreisjugendamt Germersheim zusammen mit dem Kreisjugendring Germersheim zwei Infoveranstaltungen in Lingenfeld und Wörth am Rhein. Als Referenten konnten Sybille Nonninger vom Landesjugendamt Mainz und der Landesjugendringvorsitzende Volker Steinberg gewonnen werden. Reges Interesse und zahlreiche Fragen brachten die Vereinsvorstände mit, es wurde heiß diskutiert und argumentiert über Sinn und Unsinn und über die Praktikabilität des Gesetzes. Beide Referenten wiesen darauf hin, dass das Gesetz selbst in Berlin als Bundesgesetz verabschiedet wurde und die Länder und Kommunen dieses nun umsetzen müssen. Beide merkten an, dass beim Gesetz zum Teil noch Nachbesserungsbedarf besteht. Viele Vereinsvorstände befürchen nun, dass sich weniger Ehrenamtliche engagieren, wenn die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verlangt wird. Volker Steinberg argumentierte dagegen, die Statistik zeige, dass sich viele Ehrenamtliche nicht durch das erweiterte Führungszeugnis davon abschrecken liessen, sich sozial zu engagieren. Sybille Nonninger wies darauf hin, die Vereine und Verbände könnten im Gegenteil durch die Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung und die Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis sich in ihrer Außenwirkung positiv darstellen und aktiv mit diesem Qualitätsmerkmal der Kinder- und Jugendarbeit werben. Schliesslich läge es im Ermessensspielraum der Vereinsvorstände zu entscheiden, wer von den Ehrenamtlichen überhaupt ein Führungszeugnis vorlegen müsste. Wie bereits erwähnt, gilt das Gesetz vor allem für Maßnahmen der Jugendhilfe. Ein Fußball-Trainer, der im Team unter der Woche nur eine Mannschaft trainiert, fällt mit dieser Tätigkeit nicht unter den § 72a SGB VIII und bräuchte so kein Führungszeugnis vorlegen. Der Fall liege allerdings anders, wenn er mit den minderjährigen Fußballern auf eine Wochenendfreizeit fährt, die wiederum als Jugendhilfe-Maßnahme angesehen wird. Insgesamt ist das erweiterte Führungszeugnis fünf Jahre gültig, danach müsste der Verein von seinen betroffenen Ehrenamtlichen wieder ein neues Zeugnis vorlegen lassen. Volker Steinberg vom Landesjugendring empfiehlt prinzipiell die Vorlage des erweiterten Führungszeugnis, damit hätte sich die Vereinsvorstände für alle Fälle abgesichert. Dennoch ist die Vorlage des Dokumentes alleine kein Schutz gegen Gewalt und Mißbrauch von Kindern und Jugendlichen. Der Kreisjugendring und die Kreisjugendpflege Germersheim bieten daher weitere Infoveranstaltungen zum Thema Kindeswohl an, am 13. November um 19.00 Uhr in den Räumlichkeiten des Kinderschutzbundes Germersheim und am 2. Dezember – ebenfalls um 19.00 Uhr – noch einmal im Mehrgenerationenhaus in Wörth am Rhein. Thema des Informationsabend für Ehrenamtliche ist: „Kinder schützen – Na klar!.
Weitere Informationen zum § 72a SGB VIII und den Veranstaltungen gibt es hier auf der Seite oder beim Kreisjugendamt Germersheim unter der Tel. Nr. 07274-53-372.
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